Was geht?

In ihrer Haushaltsklausur hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Prüfaufträge beschlossen, die noch nicht mit konkreten Finanzmitteln hinterlegt worden sind. „Vielmehr geht es uns darum, diese Themen in die politische Diskussion zu bringen und zu ermitteln, auf welchem Weg eine Umsetzung erfolgen kann“ erläutert Fraktionssprecher Dr. Friedhelm Höfener den Hintergrund dieser Anträge.
Mit dem Prüfauftrag „Kleiner setzen im Alter – Lokales Wohnungstauschprogramm“ sollen Vorgehensmöglichkeiten aufgezeigt werden, wie der „Wohnungstausch im Alter“ vor Ort gefördert werden kann. Dies soll Möglichkeiten von Beratungsangeboten und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ersatzwohnraum einbeziehen. Denn viele ältere Menschen haben oft Wunsch nach Veränderung in eine kleinere Wohnung, im westfälischen oftmals bezeichnet mit „sich kleiner setzen“. Insbesondere dann, wenn sie in ihrem Einfamilienhaus oder großen Mietwohnung inzwischen allein leben und ihnen die Unterhaltung ihrer Wohnung zunehmend schwerfällt, weil z.B. das Wohnhaus nicht barrierefrei ausgestattet ist oder der Garten zu groß ist. Wichtig ist dabei häufig in der vertrauten Umgebung bleiben und die Möglichkeit Haushaltshilfen oder pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Häufig scheitert der Wille zum Umzug aber auch an logistischen Fragestellungen. Gleichzeitig suchen viele Familien größeren Wohnraum. Hier kann ein Wohnungstauschprogramm ansetzen. Zum einen durch die Vermittlung von Interessierten (Tauschbörse) und zum anderen dadurch, einen finanziellen Anreiz zu schaffen. Die Interessent*innen sollen dabei nicht nur über das Angebot an Ersatzwohnungen informiert werden, sondern beraten werden, wie sie den Umzug in eine kleinere Wohnung finanzieren und praktisch bewerkstelligen können.

Bei dem Antrag für eine Hundespielwiese geht es um die Prüfung, ob bzw. wo im Gemeindegebiet eine Hundespielwiese eingerichtet werden kann. Viele Hundebesitzer wünschen sich eine Hundewiese in möglichst zentraler Lage, um ihre Hunde einmal freilaufen und spielen lassen zu können, ohne dafür gleich „rausfahren“ zu müssen. Innerorts gelten Anleinpflichten und in Wald und Feld dürfen Hunde während der Setzzeit auch nicht von der Leine gelassen werden. Auch das Problem der Hinterlassenschaften könnte mit einer zentralen Auslaufmöglichkeit ggf. eingedämmt werden. Denn gerade in den letzten Monaten gab es viele Beschwerden von Bürger*innen, da im Gemeindegebiet deutliche Verunreinigungen durch Hundekot vorgefunden wurden. Ein positiver Nebeneffekt könnte sein, dass die Hundehalterinnen im Umkehrschluss gewissenhafter auf die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner achten. Ferner können Kontakte unter Hunden und Hundehaltern gefördert werden. Insbesondere für ältere Mitbürger böten sich mit einer Hundewiese neue Möglichkeiten bei der Hundehaltung.

Mit einem weiteren Antrag wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeit einer Bürgeranleihe für die Finanzierung von Investitionen zu prüfen. Bürgeranleihen stellen eine besondere Form der bankenunabhängigen Beschaffung von Investitionsmitteln für kommunale Infrastrukturprojekte dar. Sie werden gezielt den Einwohnern einer Kommune angeboten. Diese zeichnen mit der Bürgeranleihe nicht nur eine attraktive festverzinsliche Finanzanlage, sondern unterstützen zugleich ihre Gemeinde beim lokalen Infrastrukturausbau.