Grüne und SPD wollen weiteren Schaden abwenden 12. Februar 202113. Februar 2021 Der Kreis Coesfeld hat der Gemeinde Havixbeck mitgeteilt, dass die Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Windkraftanlagen in Herkentrup nicht zulässig ist. Für die Errichtung von drei Windkraftanlagen in diesem Bereich war im Rahmen des Verfahrens nach BImSchG das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 das gemeindliche Einvernehmen versagt, obwohl der Kreis Coesfeld bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Versagens geäußert. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass der Gemeinde bei weiteren Verzögerungen immense Schadensersatzforderungen drohen. Mit Schreiben vom 26.01.2021, das den Fraktionen durch Bürgermeister Möltgen zugeleitet worden ist, bekräftigt der Kreis erneut seine Rechtsauffassung und führt weiter aus, dass die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes unverzüglich aufzuheben ist. Leider ist es keine Überraschung, dass die Beschlusslage des Gemeinderates vom Juni 2020 rechtswidrig ist. Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben schon seit mehreren Jahren auf die Gefahren und Folgen des Nicht-Handelns hingewiesen. Bereits im Februar 2019 haben wir die Verzögerungstaktik und den Schlingerkurs der CDU kritisiert. Trotz juristischer Beratung und eindeutiger Rechtslage ist kein neuer Flächennutzungsplan verabschiedet worden. Dies haben CDU und FDP verhindert und damit die jetzige Situation zu verantworten. Zu den Planungskosten des bisherigen Verfahrens und möglichen Schadensersatzforderungen kommen weitere Kosten für die erforderliche Flächennutzungsplanung unweigerlich auf die Gemeinde zu. Da der Kreis wiederholt das rechtswidrige Versagen des gemeindlichen Einvernehmens dargestellt und bereits vorsorglich darauf hingewiesen hat, die Gemeinde im Falle von Schadensersatzforderungen einzubeziehen, beantragen Grüne und SPD, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen. Hierdurch soll erreicht werden, dass der fehlerhafte Flächennutzungsplan zeitnah durch einen rechtsgültigen ersetzt wird und drohende finanzielle Schäden von der Gemeinde abgewendet werden.