Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

„Das Klimaschutzgesetz der Großen Koalition von 2019 bzw. die dort beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, der Klimakrise angemessen entgegenzuwirken!“ Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche kann als nahezu historisch bezeichnet werden.


Deutlich gemacht wird hier erstmals vor Gericht, dass die Freiheitsrechte künftiger Generationen durch diese unzureichende Gesetzgebung, durch diesen unbefriedigenden Kompromiss tatsächlich ignoriert werden! Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen braucht mehr als nur vage Ankündigungen, nämlich konkrete, messbare und überprüfbare Ziele.


Das gilt natürlich für Berlin, wo das Klimaschutzgesetz am besten sofort, aber spätestens durch eine neue Bundesregierung ab dem Herbst zu einem verbindlichen Handlungsrahmen verschärft werden muss. Das gilt aber auch hier in unserem Ort, wo endlich Klimaschutz-Aspekte und Bedürfnisse künftiger Generationen viel stärker die Basis politischer Entscheidungen werden müssen.