CDU und FDP geben das Planungsrecht zur Windkraft aus der Hand – Wir nehmen in den Westfälischen Nachrichten vom 06.02.2019 Stellung 10. Februar 201914. April 2019 Wird der Flächennutzungsplan im nächsten Rat geändert, um der Windkraft in Havixbeck substanziell Raum zu geben? Das ist mehr als fraglich, da im letzten Bauausschuss das Thema mit den Stimmen von CDU und FDP von der Tagesordnung genommen wurde. Wenn der Rat genauso vorgeht, dann hat die Bürgerinitiative Gegenwind Havixbeck-Hohenholte kurzfristig ihr Ziel erreicht. Die Havixbecker Politik gibt damit ihre Planungshoheit aus der Hand und überlässt die Entscheidung Juristen. „Ein Spiel mit dem Feuer“, wie ein CDU-Ratsmitglied in der Sitzung des Bauausschusses ganz treffend einräumte. Trotzdem stimmte er für die Absetzung des Tagesordnungspunktes. Die Einschätzung von Bündnis90/ Die Grünen dazu: Die Windräder werden aller Voraussicht nach trotz Verhinderungspolitik gebaut werden. Nur könne die Havixbecker Politik dann nicht mehr bestimmen, wo sie hinkommen. Denn: Nach Rechtslage werde die derzeitige Höhenbegrenzung in der bestehenden Windvorrangzone Natrup keinen Bestand vor Gericht haben mit dem Ergebnis, dass Bauanträge für Windräder überall im Gemeindegebiet auf freiem Feld vom Kreis Coesfeld zu genehmigen wären, weil es keine Windvorrangzone im Ort mehr gäbe. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat seit Fukushima mit breiter Mehrheit die Standorte von räumlich begrenzten Windfeldern entwickelt. Das machte aus Sicht von Bündnis90/Die Grünen den meisten Sinn, wenn man „Wildwuchs “ bei der Errichtung von Windrädern verhindern will. Deshalb stehen Bündnis90/Die Grünen auch heute noch dafür, den Flächennutzungsplan zu ändern wie gemeinsam geplant. Nur so kann die Havixbecker Politik ihr Planungsrecht zum Vorteil der Gemeinde nutzen. Auch nach Änderung des Flächennutzungsplans hätte die Bürgerinitiative weiterhin Spielräume zur Einflussnahme auf die einzelnen Bauanträge. Darin werden die Fragen über zulässige Abstände und Emissionen durch die Baubehörde in Coesfeld zu klären sein. Unter dem Eindruck der Windkraftgegner wollen CDU und FDP Zeit gewinnen und hoffen auf neue Vorgaben aus Düsseldorf. Dem steht Bundesrecht entgegen. Eine Abschaffung der Privilegierung von Windkraft – wie von Herrn Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann in die Diskussion geworfen -wäre nicht nur klimaschädlich, sondern auch eine trügerische Hoffnung für die Windkraftgegner. Eine solche Änderung benötigt zusätzlich die Mehrheit des Bundesrates. Bis sich dort die Mehrheiten ändern werden die Gerichte im Falle von Havixbeck nach geltendem Recht entschieden haben. Denn die Bauanträge für Windräder in Havixbeck sind bereits jetzt in Coesfeld eingegangen. Damit gelten für sie die rechtlichen Rahmenbedingungen von heute. Wird jetzt der Flächennutzungsplan nicht geändert, ist abzusehen, dass die vorliegenden Bauanträge der Wind-Investoren zunächst formal abgelehnt werden. Aber: Die Investoren hätten die Möglichkeit, die Gemeinde Havixbeck wegen Nichtstuns zu verklagen. Ob das erstrebenswert aus Sicht von CDU und FDP ist?